Recht auf Auskunft umfasst konkrete Nennung der Empfänger von Datenübermittlungen
Ein Betroffener hat ein Recht auf konkrete Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten und auf Informationen über die Empfänger, gegenüber denen diese personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden.
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