Genehmigung verbindlicher interner Richtlinien (BCR)
Der Art. 46 Abs. 2 Buchst. b DSGVO sieht ausdrücklich verbindliche interne Datenvorschriften (Binding Corporate Rules = BCR) als Möglichkeit zur Erbringung „geeigneter Garantien für Datenübermittlungen in Drittländer“ vor, von denen nicht anerkannt wurde, dass sie ein angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 45 DSGVO bieten.
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