Gesetzgebungsübersicht – Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland

Mit dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) wird das nationale Datenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. Hier finden Sie den aktuellen Stand der Gesetzgebung.

Nationale Umsetzung – Gesetzgebungsverfahren

Eine detaillierte Übersicht zum Gesetzgebungsvorgang finden Sie im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)

01.02.2017Das Bundeskabinett beschließt den „Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung“ (Regierungsentwurf auf www.bmi.bund.de).
24.02.2017Übermittelung des Gesetzentwurfs an den Deutschen Bundestag
(BT-Drs. 18/11325)
01.03.2017 Ausschussempfehlungen des Bundesrates
(BR-Drs. 110/1/17)
09.03.2017Erste Lesung im Bundestags, Ausschussüberweisung
10.03.2017 Beratung im Bundesrat im ersten Durchgang; Stellungnahme des Bundesrates
(BR-Drs. 110/17 Beschluss)
23.03.2017 Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. 18/11655)
27.03.2017Expertenanhörung im Innenausschuss
(Kurzbericht und Stellungnahmen via www.bundestag.de)
27.04.2017Zweite/Dritte Lesung im Bundestag; Gesetzesbeschluss
(BT-Protokoll 18/231)
12.05.2017Zweite Beratung im Bundesrat; Zustimmung
(BR-Drs. 332/17 Beschluss)
Das Gesetz wird nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
05.07.2017Das neue Bundesdatenschutzgesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
25.05.2018Inkrafttreten; gleichzeitig tritt das Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66) außer Kraft.