17.04.2023 Urteil

Regelungen zur „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ in deutschen Datenschutzgesetzen unvereinbar mit der DSGVO

Der EuGH hat mit Urteil vom 30.03.2023 (C‑34/21) entschieden, dass die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) keine spezifischere Vorschrift im Sinne des Art. 88 Abs. 1 und 2 DSGVO darstellt und somit dessen Anforderungen und denen der DSGVO nicht genügt.

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03.04.2023 Datenschutz in der Praxis

Teleheimarbeit beim Zugriff auf besonders sensible Daten erlaubt?

Auch wenn es sich bei der Teleheimarbeit um keine Auftragsverarbeitung handelt, sind im Prinzip auch für Teleheimarbeitsplätze die Vorgaben, wie sie für die Auftragsverarbeitung gelten, anzuwenden. Aufgaben, die nicht außer Haus (an Dritte) gegeben werden dürfen oder sollten, eignen sich auch nicht, in Teleheimarbeit erledigt zu werden.

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