10.11.2021 Datenschutz in der Praxis

Privacy by Default – die Ergänzung zu Privacy by Design

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, Technik datenschutzgerecht zu gestalten. Dies wird im Englischen als Privacy by Design bezeichnet. Die Voreinstellungen von Produkten und Verfahren sollen so gestaltet sein, dass sie die Grundprinzipien des Datenschutzes und der IT-Sicherheit von vornherein berücksichtigen.

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02.11.2021 Datenschutz in der Praxis

Privacy by Design – was bedeutet das eigentlich?

Der Art. 25 DSGVO verlangt, Technik datenschutzgerecht zu gestalten. Dies wird im Englischen als Privacy by Design bezeichnet. Privacy by Design soll etwaige Datenschutzprobleme schon bei der Entwicklung neuer Technologien feststellen und verhindern, anstatt Datenschutzprobleme im Nachhinein mühsam und mit viel Zeitaufwand durch Korrekturprogramme zu beheben.

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22.10.2021 Datenschutz in der Praxis

Konzept zur Gewährleistung der Betroffenenrechte

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Verantwortlichen dazu, die betroffenen Personen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und sie darüber aufzuklären. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sollte jede Institution über ein entsprechendes Konzept verfügen.

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28.09.2021 Datenschutz in der Praxis

Begründete Zweifel an der Identität eines Betroffenen

Hat ein Verantwortlicher begründete Zweifel an der Identität des Betroffenen, der einen Antrag auf Wahrnehmung seiner Rechte gestellt hat, so kann er von diesem zusätzliche Informationen (z. B. Vorlage einer Personalausweiskopie) anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.

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