03.03.2022 Datenschutz in der Praxis

Recht auf Widerspruch

Nach Art. 21 DSGVO haben betroffene Personen grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Als Folge des Widerspruchs darf der Verantwortliche diese Daten zu diesen Zwecken nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann einen zwingend schutzwürdigen Grund nachweisen, der die Interessen der betroffenen Personen überwiegt.

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