Recht auf Berichtigung bezüglich der Geschlechtsidentität
Die Berichtigung von Daten betreffend die Geschlechtsidentität darf nicht vom Nachweis einer Operation abhängig gemacht werden.
mehr dazu »Die Berichtigung von Daten betreffend die Geschlechtsidentität darf nicht vom Nachweis einer Operation abhängig gemacht werden.
mehr dazu »Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) soll als unabhängige Einrichtung die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten EU fördern, die Kooperation sowie die Koordination der Aufsichtsbehörden gewährleisten und die Europäische Kommission beraten.
mehr dazu »Anfragen können nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne der DSGVO eingestuft werden, da die Ausübung der in der DSGVO vorgesehenen Befugnis voraussetzt, dass die Aufsichtsbehörde das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweist.
mehr dazu »Bei automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO kann die betroffene Person vom Verantwortlichen „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ verlangen.
mehr dazu »Gemäß dem Erwägungsgrund 38 der Datenschutz-Grundverordnung verdienen Kinder (eine Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen wird nicht gezogen) bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind.
mehr dazu »Die KI-Verordnung zielt darauf ab, den Einsatz von KI sicherer zu machen und sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind.
mehr dazu »31.03.2025 – Informieren Sie sich jetzt über Aktualisierungen im Fachportal Lesen Sie hier die vollständige Updateübersicht nach. mehr dazu
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