Neues Bundesdatenschutzgesetz verkündet

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das neue Bundesdatenschutzgesetz verkündet, die Neufassung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Die letzte nötige Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 12. Mai, heute nun wurde das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Es enthält die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes, welche am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Das nationale Datenschutzrecht wird somit an die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 EU-weit in Kraft tritt, angepasst.

Daneben erfolgen durch das DSAnpUG-EU diverse Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im MAD-Gesetz, im BND-Gesetz, im Sicherheitsüberprüfungsgesetz und im Artikel-10-Gesetz, hier wird die europäische Datenschutz-Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz umgesetzt.

Den Gestzestext zum neuen BDSG können Sie in Kürze hier im Fachportal Datenschutz abrufen!