Leitfaden der Kommission zur unmittelbaren Anwendbarkeit der DSGVO
Die EU-Kommission hat am 24.01.2018 den Leitfaden „Besserer Schutz und neue Chancen – Leitfaden der Kommission zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018“ veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll Behörden, Unternehmen und andere Organisationen bei der Umsetzung der DSGVO helfen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 für alle in der EU tätigen Unternehmen, Behörden, sonstigen Organisationen und natürliche Personen. Die DSGVO gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von verstorbenen oder juristischen Personen sowie für Daten, die eine Person aus ausschließlich persönlichen Gründen oder für familiäre Tätigkeiten verarbeitet, sofern kein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Die DSGVO soll insbesondere bewirken, dass
- die Menschen eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben;
- Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit profitieren.
Sie soll
- ein einheitliches Regelwerk bieten, das in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unmittelbar gilt,
- den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten gewährleistet und
- das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher stärken.
Auf diese Weise soll die Verordnung der Wirtschaft, insbesondere kleineren Unternehmen, neue Möglichkeiten eröffnen, auch durch klarere Regeln für die internationale Datenübermittlung.
Da der 25. Mai näher rückt, hält es die EU-Kommission für sinnvoll, diese Arbeiten einer Bestandsaufnahme zu unterziehen und auszuloten, welche weiteren Schritte geeignet wären, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens vorhanden sind. Dies vor dem Hintergrund, dass sich bisher nur wenige Unternehmen und Behörden intensiv mit der anstehenden Umsetzung der neuen Datenschutzvorschriften beschäftigt haben. Auch die Mitgliedsstaaten hinken bisher hinterher. So haben bisher nur 2 Staaten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, noch zusätzliche Bedingungen (durch nationale Datenschutzgesetze) für die im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltenden Vorschriften einfügen.
Der vorliegende Leitfaden soll nunmehr Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, ihre Verpflichtungen aus der DSGVO zu erfüllen.
Fundstellen: Nähere Informationen zu dem Leitfaden enthalten die Internetseiten https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de und http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A52018DC0043&qid=1517578296944&from=EN.