Informationen für Unternehmen zum EU-U.S. Privacy Shield

Am 12. Juli 2016 wurde von der Europäischen Kommission in Form eines Angemessenheitsbeschlusses (2016/1250) eine neue Grundlage für Datenübermittlungen in die USA geschaffen – der sogenannte EU-US Privacy Shield.

Der EU-US Privacy Shield kann allerdings nicht für alle Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA verwendet werden, sondern bietet nur eine Grundlage für Übermittlungen an solche US-Unternehmen, die eine gültige Privacy Shield-Zertifizierung besitzen.

Das US-Handelsministerium führt die offizielle Liste der US-Unternehmen, die eine Privacy Shield-Zertifizierung erworben haben. Unternehmen und andere Akteure aus der Europäischen Union, die auf Grundlage des Privacy Shield personenbezogene Daten in die USA übermitteln wollen, müssen darauf achten, dass das US-Unternehmen, an das die Daten übermittelt werden sollen, auch tatsächlich in der oben genannten Liste des US-Handelsministeriums eingetragen ist. Ferner muss das datenexportierende (europäische) Unternehmen anhand des Listeneintrags auch überprüfen, ob die Zertifizierung die Kategorie von Daten umfasst, die übermittelt werden sollen (Beschäftigtendaten = „HR“ oder sonstige Daten, zum Beispiel (personenbezogene) Kundendaten = „Non HR“).

Die Artikel-29-Gruppe der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten hat unter http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=40933 „Fragen und Antworten“ (FAQs) für EU-Unternehmen zum EU-US Privacy Shield veröffentlicht, die personenbezogene Daten auf der Grundlage des Privacy Shield an US-Unternehmen übermitteln wollen. Eine vorläufige deutsche (Arbeits-)Übersetzung dieser FAQ kann unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/ExterneLinks/Sachthemen/Art29DSK_Unternehmen_deutsch.pdf abgerufen werden. Diese Arbeitsübersetzung hat keinen offiziellen, verbindlichen Charakter und soll lediglich dem besseren Verständnis dienen.

Quelle: Veröffentlichung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz „Überblick EU-U.S. Privacy Shield“ vom 15.09.2017 – abrufbar unter https://www.datenschutz-bayern.de/0/privacy_shield/overview.html