Weiterleitung geschäftlicher E-Mails auf den privaten E-Mail-Account kann einen wichtigen Grund für die außerordentliche fristlose Kündigung darstellen
Nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO stellt einen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB dar. Die Weiterleitung von E-Mails mit sensiblen Daten an den privaten E-Mail-Account aber schon.
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