Frist für die Umstellung von Altverträgen auf neue Standarddatenschutzklauseln endet
Spätestens bis zum 27. Dezember 2022 müssen alle Altverträge von Unternehmen und anderen Stellen, die personenbezogene Daten in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder an internationale Organisationen übermitteln, auf die neuen Standarddatenschutzklauseln umgestellt werden.
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