Datenschutzkonferenz veröffentlicht Kurzpapiere zum neuen Datenschutzrecht
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) veröffentlich sukzessive gemeinsame Kurzpapiere zur Datenschutz-Grundverordnung
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) seit Juni 2017 veröffentlicht.
„Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte“, erläuterte die derzeitige DSK-Vorsitzende und Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Barbara Thiel anlässlich der Veröffentlichung der ersten Kurzpapiere. Dabei betonte sie, dass diese Auffassung unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss stehe.
Zumindest bieten diese Veröffentlichungen erste Anhaltspunkte bezüglich der Auslegung der neuen Gesetzeslage zum Datenschutz, können aber natürlich keine tiefergehenden Erkenntnisse liefern. Dazu ist das Studium entsprechender Fachliteratur nötig, wie Sie sie in diesem Fachportal finden.
Bisher hat die DSK folgende Kurzpapiere veröffentlicht:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen
- Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
- Datenübermittlung in Drittländer
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen
- Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen
- Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO
- Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
- Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“
Diese Kurzpapiere können beispielsweise von der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht heruntergeladen werden. Dort sind auch noch einige weitere Kurzpapiere zur DS-GVO abrufbar, die alleine vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erstellt werden.