Datenschutzkonferenz formuliert Grundsatzpositionen und Forderungen an den neu gewählten Bundestag
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat zu Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundestags elf handlungsorientierte Grundforderungen formuliert, mit denen das Datenschutzrecht weiterentwickelt und seine Durchsetzung und Akzeptanz gefördert werden sollen.
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder elf handlungsorientierte Grundforderungen formuliert, deren Ziel es ist, das Datenschutzrecht weiter zu entwickeln und seine Durchsetzung und Akzeptanz zu fördern. Diese Grundsatzpositionen hat die diesjährige Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel, nunmehr allen im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgelegt.
„Ein wirksamer Datenschutz ist Grundrechtsschutz und darf nicht als Hindernis für die Digitalisierung betrachtet werden. Er muss vielmehr als integraler und förderlicher Bestandteil politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Fortentwicklung verstanden und gelebt werden“, erläutert Barbara Thiel. „Die Digitalisierung eröffnet zweifellos wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Chancen, aber sie birgt auch erhebliche Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Menschen. Ein an diese Entwicklungen angepasster und damit starker Datenschutz ist deshalb das Gebot der Stunde.“
So zielt eine der Forderungen darauf ab, datenschutzfreundliche und sichere Systemgestaltung stärker öffentlich zu fördern. „Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sollen nicht nur die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen für Datensicherheit getroffen werden“, so Thiel. „Vielmehr soll Datenschutz von Anfang an und über den gesamten Lebenszyklus hinweg in Produkte, Dienste und Anwendungen eingebaut sein. Daher sollten Initiativen und Projekte verstärkt gefördert werden, die Datenschutz ‚by Design’ und ‚by Default’ gewährleisten und die Qualität der Datensicherheit verbessern.“
Großen Wert legt die Datenschutzkonferenz auch auf die Wahrung des Datenschutzes im Bereich der Inneren Sicherheit. „Nur Sicherheit in Freiheit ist wirkliche Sicherheit für alle“, stellt sie in diesem Zusammenhang fest. Bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität müsse deshalb das Vertrauen unbescholtener Menschen in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und die Unberührtheit ihrer Privatheit gewahrt werden
Die „Grundsatzpositionen und Forderungen für die neue Legislaturperiode“ können beispielsweise unter https://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/GRUND_01-DSK.html heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung der DSK vom 16.10.2017 – abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/pressemitteilungen/2017/20171016_PM_DSK_Grundsatzposition%20zum%20Datenschutz.pdf