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Bundesrat billigt DSAnpUG-EU

In seiner Sitzung am 12.05. hat der Bundesrat dem neuen Bundesatenschutzgesetz zugestimmt, welches am 25.05.2018 in Kraft treten soll.

Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)“ wird das nationale Datenschutzrecht an die europäische Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Das DSAnpUG-EU beinhaltet dabei in Artikel 1 die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit einer Verkündung des neuen BDSG im Bundesgesetzblatt ist wahrscheinlich im Laufe des Juni zu rechnen.