Benennung juristischer Personen zum Datenschutzbeauftragten
Die Funktion eines Datenschutzbeauftragten kann (möglicherweise) zukünftig auch auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags ausgeübt werden, der mit einer natürlichen oder juristischen Person geschlossen wird, die nicht der Einrichtung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters angehört.
Bisher vertraten die Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland die Auffassung, dass eine juristische Person nicht zum externen Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann. Mit In Kraft treten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) muss diese Auffassung allerdings überdacht werden.
Die sogenannte Artikel-29-Gruppe (künftig: EU-Datenschutzausschuss), die sich in Arbeitspapieren (Workingpapers, WP) mit der Auslegung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschäftigt, hält zumindest in ihrem WP 243 (Guidelines on Data Protection Officers) die Bestellung einer juristischen Person zum externen Datenschutzbeauftragten für möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass jedes Mitglied der Einrichtung, das die Funktionen eines Datenschutzbeauftragten wahrnimmt, sämtliche Qualitätsanforderungen erfüllt (sodass Interessenkonflikte ausgeschlossen werden können).
Dieses Statement der Artikel-29-Datenschutzgruppe hat bereits erste Wirkungen hinterlassen. So schließt der Hessische Datenschutzbeauftragte in seiner Orientierungshilfe Der behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht vom 29.06.2017 (abrufbar im Internet auf den Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten) eine derartige Bestellung zumindest nicht mehr aus. Er empfiehlt aber, die Benennung einer juristischen Person zum Datenschutzbeauftragten vorab mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde abzustimmen – zumindest solange keine verbindliche Klärung durch den Europäischen Datenschutzausschuss stattgefunden hat.
Das WP 243 der Artikel-29-Datenschutzgruppe kann in deutscher Sprache unter https://dsgvo.expert/wp/wp-content/uploads/2017/03/WP243de_Art._29-Gruppe-Datenschutzbeauftragte.pdf heruntergeladen werden.