Arbeitspapiere der Artikel 29-Gruppe zur DSGVO
Die Artikel 29-Gruppe (Article 29 Working Party) veröffentlicht regelmäßig sogenannte Arbeitspapiere (Working Papers) bezüglich der Auslegung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Im Zuge der Vereinheitlichung der europäischen Datenschutzgesetze und -bestimmungen wurde aufgrund des Artikels 29 der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 die Artikel 29-Gruppe gegründet. Ihre amtliche Bezeichnung lautet „Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“.
Mit dem Gültigwerden der DSGVO wird die Artikel 29-Gruppe in den gemäß Art. 68 DSGVO zu bildenden Europäischen Datenschutzausschuss (EU-DSA) übergehen. Die Artikel 29-Gruppe ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft in Fragen des Datenschutzes. Die wesentlichste Aufgabe der Datenschutzgruppe besteht – neben der Beratung der Kommission – darin, die Harmonisierung des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union voranzutreiben, um damit ein einheitlich hohes Datenschutzniveau gewährleisten zu können. Die Artikel-29-Gruppe setzt sich aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Europäischen Kommission zusammen.
Zu Fragen, die den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Gemeinschaft betreffen, kann die Gruppe Empfehlungen und Stellungnahmen (z. B. in Working Papers) abgeben. Ihre Stellungnahmen und Veröffentlichungen sind zwar nicht bindend, stellen aber eine gute Orientierungshilfe für Unternehmen, Behörden und Aufsichtsbehörden dar.
Vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung wird den Hinweisen des Gremiums eine gesteigerte Bedeutung zukommen. So hat sie bereits einige Leitfäden (z. B. zur Datenübertragbarkeit, zur Datenschutz-Folgenabschätzung, zum Datenschutzbeauftragten und zur Zuständigkeit der verantwortlichen Aufsichtsbehörden) veröffentlicht, die zur Konkretisierung der Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung dienen sollen. Diese Working Papers können alle in englischer Sprache auf der Internetseite der Article 29 Working Party (http://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=50083) nachgelesen werden.
Einige dieser Papiere liegen auch in deutscher Sprache vor. So können beispielsweise auf der Webseite „DSGVO – Expertenwissen für die Praxis“ unter https://dsgvo.expert/materialien/dokumente-der-artikel-29-gruppe-kuenftig-eu-ds-ausschuss-zur-dsgvo/ „Leitlinien zum Recht auf Datenübertragbarkeit“, „Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte“ und „Häufig gestellte Fragen“ heruntergeladen werden.