Kontrollverlust über Daten begründet Schadensersatzanspruch
Bereits der vorübergehende Verlust der Kontrolle eines Betroffenen über seine personenbezogenen Daten führt zu einem Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
mehr dazu »Bereits der vorübergehende Verlust der Kontrolle eines Betroffenen über seine personenbezogenen Daten führt zu einem Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
mehr dazu »Beinahe täglich werden neue Varianten von Phishing-Angriffen entdeckt. Oft knüpfen Betrüger an aktuellen Ereignissen an, um ihren Lügen den Anschein von Glaubwürdigkeit zu verleihen. Aber auch die Aussicht auf einen Bonus oder Preis soll zur Eingabe persönlicher Informationen verlocken. Nachfolgend einige Hinweise, wie Phishing-Angriffe über E-Mails und Webseiten erkannt werden können.
mehr dazu »Aus Sicht der DSGVO ist die Anonymisierung ein technisches Verfahren, das auf personenbezogene Daten angewendet wird, damit natürliche Personen nicht oder nicht mehr identifiziert werden können.
mehr dazu »Getroffene Sicherheitsmaßnahmen müssen geeignet sein, ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Es ist nicht ausreichend, wenn nur diverse Maßnahmen schlagwortartig benannt werden.
mehr dazu »Die Berichtigung von Daten betreffend die Geschlechtsidentität darf nicht vom Nachweis einer Operation abhängig gemacht werden.
mehr dazu »Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) soll als unabhängige Einrichtung die einheitliche Anwendung der DSGVO in der gesamten EU fördern, die Kooperation sowie die Koordination der Aufsichtsbehörden gewährleisten und die Europäische Kommission beraten.
mehr dazu »25.04.2025 – Informieren Sie sich jetzt über Aktualisierungen im Fachportal Lesen Sie hier die vollständige Updateübersicht nach. mehr dazu
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